Prädikant
Michael
Möllenkamp
Beteiligung und Mitwirkung von Ehrenamtlichen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf Ebene der Landeskirche sind wesentliche Bestandteile des protestantischen Kirchenverständnisses. Seit 2020 ist die Bedeutung des Ehrenamts und seine Förderung Teil der landeskirchlichen Verfassung (Artikel 11).Auch bei der Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten sind Ehrenamtliche an vielen Stellen beteiligt. Von der Mitwirkung in Gottesdiensten bis zur verantwortlichen Durchführung von Gottesdiensten und Andachten (Lektor*innen- und Prädikant*innen-Arbeit ) reichen hier die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements.